AGB

Stand: 31.12.2023

Die AGB können Sie auch hier als PDF-Datei ansehen und herunterladen.

§ 1 Allgemeine Rechte und Pflichten zur Nutzung

(1) a) Der Vertrag wird zwischen Nutzer und der Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH / YourCar Cottbus mit Sitz in der Wernerstr. 21 in 03046 Cottbus (im Folgenden kurz YourCar genannt) geschlossen. „Nutzer“ und damit nutzungsberechtigt ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, welche sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei YourCar angemeldet hat sowie einen gültigen Nutzungsvertrag mit YourCar abgeschlossen hat. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung ist nur für eindeutig definierte Fälle gestattet (siehe §1 (10) a, b).

b) Der Nutzer erhält eine unbefristete Nutzungsberechtigung an den stationären YourCar-Fahrzeugen nach den jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Tarifordnung sowie des Handbuchs über eine einmalige Anmeldung bei Abschluss eines Nutzungsvertrags mit YourCar.

c) Der Nutzer kann alle YourCar-Fahrzeuge von mit YourCar zusammenarbeitenden Organisationen ebenfalls nutzen (Quernutzung). Die Zustimmung zur Quernutzung ist durch den Abschluss des Nutzungsvertrags mit YourCar enthalten. Die Quernutzung findet zu den Vertragsbedingungen und Preisen der jeweils fahrzeuggebenden Organisation statt. Die AGB und Tarifordnungen jeder Organisation, welche YourCar-Fahrzeuge anbietet, sind auf der Webseite von YourCar unter https://yourcar-carsharing.de einzusehen. Der Teilnehmer stellt YourCar ausdrücklich von Forderungen Dritter frei, die sich aus der Quernutzung ergeben.

(2) Die Nutzung ist nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Gesetzgebers in ihren jeweils gültigen Fassungen und nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässig.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die von ihm bei YourCar hinterlegten persönlichen Daten auf dem aktuellen Stand zu halten, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse, Führerscheindaten, Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten sowie Telefonnummern. Solange die betreffenden Daten nicht auf aktuellem Stand sind, ist eine Nutzung von YourCar dem Nutzer untersagt. Im Fall, dass die persönlichen Daten nachweislich nicht aktuell sein sollten, behält sich YourCar vor, das Nutzerkonto zu sperren.

(4) Sollte es bei der Anmeldung Grund zur Annahme geben, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird, behält sich YourCar vor, die Anmeldung des Nutzers abzulehnen.

(5) Es ist lediglich natürlichen Personen eine Übernahme und Führung von YourCar-Fahrzeugen gestattet, die

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine aktuelle in der Bundesrepublik Deutschland unbefristet gültige Fahrerlaubnis zum Führen von PKW besitzen;

b) die während der Anmietung ihren Führerschein mitführen und die darin möglicherweise enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllen;

c) einen gemäß §3 AGB (1) freigeschalteten Zugang besitzen.

(6) Der Nutzer ist zu einer Validierung seiner Fahrerlaubnis verpflichtet. Dazu hat er persönlich bei YourCar, bei einem YourCar-Vertriebsmitarbeiter oder bei einem offiziellen Partner von YourCar zu erscheinen oder sich über die Möglichkeiten einer Online-Anmeldung durch Vorlage seiner geeigneten Ausweisdokumente und der Fahrerlaubnis auszuweisen.

(7) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis und aller Ausweisdokumente schaltet YourCar den Zugang frei.

(8) YourCar behält sich zwecks Überprüfung der Fahrerlaubnis das Recht vor, den Nutzer jederzeit aufzufordern, seine gültige Fahrerlaubnis persönlich vorzuzeigen. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht nachkommen, behält sich YourCar das Recht vor, den Zugang und das Konto des Kunden zu sperren.

(9) Sowohl bei Verlust als auch bei Entzug der Fahrerlaubnis des Nutzers erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für YourCar-Fahrzeuge für die Dauer des Verlusts oder Entzugs. Gleiches gilt für die Dauer eines Fahrverbots, bei Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins und bei polizeilicher Untersagung der Weiterfahrt. Der Nutzer ist verpflichtet, den Verlust oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, den Beginn und die Dauer eines Fahrverbots, die polizeiliche Untersagung der Weiterfahrt sowie die Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins unverzüglich an YourCar zu melden. Verletzt der Nutzer diese Meldepflicht, hat er an YourCar eine Vertragsstrafe gemäß aktueller Tarifordnung zu zahlen.

(10) Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an Dritte ist nur und ausschließlich für folgende Fälle erlaubt:

a) Ohne vorherige Rücksprache mit YourCar kann die Nutzungsberechtigung lediglich bei eigener Fahrtuntüchtigkeit vom Nutzer übertragen werden und der Nutzer kann sich dann von einer von ihm beauftragten Person oder mehreren beauftragten Personen fahren lassen. Voraussetzung hierzu ist eine gültige Fahrerlaubnis sowie die Fahrtüchtigkeit des jeweils beauftragten Fahrers. Der Nutzer verpflichtet sich den jeweils beauftragten Fahrer auf die jeweils aktuellen AGB und die Nutzungsvereinbarung hinzuweisen und diese dem jeweils beauftragten Fahrer ggf. einsehen zu lassen. Eine Nutzung durch den jeweils beauftragten Fahrer ohne Beisein des Nutzers ist nicht gestattet. Weiterhin darf die Nutzungsberechtigung vom Nutzer nicht an Fahrer übertragen werden, die selbst bei YourCar über eine Anmeldung und einen Nutzungsvertrag registriert sind. Nutzungen durch beauftragte Fahrer werden auf Rechnung des Nutzers abgerechnet.

b) Ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit YourCar ist die dauerhafte Übertragung der Nutzungsberechtigung an eingetragene Lebenspartner oder Familienmitglieder möglich und der Nutzer kann eine Person oder mehrere Personen aus genanntem Personenkreis als Fahrberechtigte benennen. Voraussetzung hierzu ist eine vorab nachgewiesene gültige Fahrerlaubnis sowie die persönlichen Daten der Fahrberechtigten. Der Nutzer verpflichtet sich die benannten Fahrberechtigten auf die jeweils gültigen AGB und die Nutzungsvereinbarung hinzuweisen und diese dem jeweils beauftragten Fahrer ggf. einsehen zu lassen. Eine Nutzung durch den jeweils Fahrberechtigten ohne Beisein des Nutzers ist gestattet. Nutzungen durch Fahrberechtigte werden auf Rechnung des Nutzers abgerechnet.

(11) Der Nutzer kann die an die beauftragten Fahrer oder benannten Fahrberechtigten übertragene Nutzungsberechtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Gleichzeitig verfällt die Nutzungsberechtigung für beauftragte Fahrer bei Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit des Nutzers. Davon abgesehen haben beauftragte Fahrer und benannte Fahrberechtigte die gleichen Rechte und Pflichten wie der Nutzer. Der Nutzer übernimmt sämtliche Verpflichtungen der beauftragten Fahrer sowie der benannten Fahrberechtigten wie für sich selbst.

(12) Der Nutzer haftet für Vertragsstrafen, Kosten und Schäden durch von ihm beauftragte Fahrer, benannte Fahrberechtigte und nicht Fahrberechtigte, wenn er diesen die Nutzung der Fahrzeuge von YourCar entgegen vorbenannten Verpflichtungen schuldhaft ermöglicht hat.

(13) Der Nutzer verpflichtet sich zu einer pfleglichen und schonenden Behandlung des Fahrzeugs von YourCar und dazu, alle Vorschriften aus der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers, die Vorschriften zum Einfahren (keine Vollgas-Fahrten bei Neuwagen mit einer Gesamtlaufleistung unter 1.000 Kilometer) sowie die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit und Drehzahl einzuhalten.

(14) Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Nutzung des Fahrzeugs von YourCar nur erfolgt, wenn sich dieses in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet.

(15) Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten sind bei längeren Fahrten regelmäßig durch den Nutzer zu prüfen und falls nötig zu korrigieren.

(16) Der Nutzer hat YourCar unverzüglich über Unfall- und Gewaltschäden sowie grobe Verschmutzungen zu informieren.

(17) Wenn eine Warnleuchte in der Anzeige am Armaturenbrett des Fahrzeugs von YourCar aufleuchtet, hat der Nutzer ohne Verzug anzuhalten und YourCar zu kontaktieren, um abzuklären, ob er die Fahrt fortsetzen kann.

(18) Das Fahrzeug von YourCar ist grundsätzlich durch den Nutzer gegen Diebstahl zu sichern, wobei Zentralverriegelung und Fenster verschlossen sein müssen.

(19) Der YourCar-Nutzer verpflichtet sich, auf eine kraftstoffsparende, umweltschonende und rücksichtsvolle Fahrweise zu achten.

(20) Es ist dem Nutzer nicht gestattet:

a) YourCar-Fahrzeuge stark zu verschmutzen oder Abfälle jeglicher Art in diesen zu hinterlassen,

b) in YourCar-Fahrzeugen zu rauchen bzw. dies Mitfahrern zu erlauben,

c) Fahrzeuge von YourCar unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen zu nutzen, welche die Fahrtüchtigkeit des Nutzers beeinträchtigen können. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot,

d) mehr Personen inklusive dem Nutzer in einem Fahrzeug von YourCar zu befördern, als das Fahrzeug laut Betriebsanleitung aufnehmen kann,

e) Kinder ohne Nutzung einer erforderlichen Kindersitzvorrichtung bzw. Sitzplatzerhöhung oder auf dem Beifahrersitz zu befördern – es müssen alle Herstellervorgaben zur Montage von Babyschalen befolgt werden,

f) in einem YourCar-Fahrzeug Tiere zu befördern,

g) den Beifahrerairbag eines YourCar-Fahrzeugs zu deaktivieren,

h) mit YourCar-Fahrzeugen Stoffe und Gegenstände zu transportieren, welche den Innenraum beschädigen oder die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, z.B. aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit, Form oder ihres Gewichts,

i) ein Fahrzeug von YourCar für eine Beförderung giftiger, leicht entzündlicher oder anderweitig gefährlicher Stoffe zu nutzen, wenn sie die im Haushalt übliche Mengen übersteigen,

j) ohne schriftliche Zustimmung mit Fahrzeugen von YourCar ins Ausland zu fahren,

k) ohne schriftliche Zustimmung von YourCar Reparaturen oder Umbauten an einem Fahrzeug von YourCar auszuführen oder ausführen zu lassen,

l) ohne schriftliche Zustimmung Fahrzeuge von YourCar für Fahrschulungen, gewerbliche Personenmitnahme oder Fahrzeugtests jeglicher Art zu verwenden,

m) ein Fahrzeug von YourCar für Motorsportveranstaltungen, Rennen oder Geländefahrten zu nutzen,

n) ein Fahrzeug von YourCar für die Begehung einer Straftat zu nutzen.

§ 2 Buchungen

(1) Der Nutzer verpflichtet sich vor jeder Nutzung des Fahrzeugs, dieses nach den Angaben und Vorschriften der gültigen Tarifordnung und Nutzungsvereinbarung zu buchen. Für Buchungen steht eine mobile Applikation, ein für den Nutzer eingerichtetes Buchungsportal auf der Internetseite von YourCar sowie eine Telefonzentrale zur Verfügung, die 24 Stunden an jedem Tag des Jahres erreichbar ist.

Kostenlose Buchungsreservierungen sind vor Fahrtantritt möglich. Die Länge der kostenlosen Reservierungszeit ist der gültigen Tarifordnung zu entnehmen. Eine ggf. weitergehende Reservierungszeit wird gemäß gültiger Tarifordnung abgerechnet.

(2) Bei Stornierung einer gebuchten Reservierung werden Stornierungsgebühren laut gültiger Tarifordnung fällig.

(3) Bei Nichtantritt einer gebuchten Reservierung werden ebenfalls Gebühren laut gültiger Tarifordnung fällig.

(4) Bei Überziehung von Buchungen bei stationären YourCar-Fahrzeugen werden Gebühren laut gültiger Tarifordnung fällig.

(5) Bei vorzeitiger Rückgabe von Buchungen bei stationären YourCar-Fahrzeugen werden Gebühren laut gültiger Tarifordnung fällig.

§ 3 Zugang zu den Fahrzeugen

(1) Jeder Nutzer erhält über eine optionale individualisierte Zugangskarte oder eine bereits in seinem Besitz vorhandene und von YourCar für die Nutzung freigegebene Mifare-Karte oder über eine zur Verfügung gestellten mobilen Applikation Zugang zu den Fahrzeugen, die entsprechend den Erläuterungen des auf der Webseite von YourCar hinterlegten Handbuchs von YourCar einzusetzen sind.

(2) Die Benutzung der Zugangskarten und der mobilen Applikation ist nur angemeldeten Nutzern sowie ggf. von Nutzern beauftragten Fahrern oder benannten Fahrberechtigten gestattet (siehe §1 AGB ab (10)). Der Verlust jeglicher Zugangskarten ist YourCar unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei Verlust der von YourCar herausgegebenen individualisierten Zugangskarten wird eine Gebühr laut gültiger Tarifordnung erhoben.

(3) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch den Verlust der Zugangskarte oder seiner mobilen Endgeräte die mit der mobilen Applikation ausgestattet sind entstehen, bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Mitteilung über den Verlust. Der Nutzer haftet für alle weiteren, durch eine verspätete oder ganz unterlassene Mitteilung, eintretenden Schäden.

(4) Die Zugangskarten dürfen nicht zerstört oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist es verboten, Zugangskarten mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu manipulieren oder zu kopieren. Der Versuch und die Zuwiderhandlung führen unmittelbar zum Ausschluss von YourCar. Die Kosten des aus der Zuwiderhandlung resultierenden Schadens trägt der Nutzer.

(5) Der Nutzer erhält bei der Anmeldung ein Passwort, das ihm Zugang zu vertraulichen Informationen und Funktionen auf der Webseite und in der mobilen Applikation verschafft.

(6) Der Nutzer erhält eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit deren Hilfe er sich im Nutzerbereich der Internetseite von YourCar und in Fahrzeugen von YourCar authentifizieren kann, um den Fahrzeugschlüssel zu entsperren.

(7) Passwort und PIN sind vom Nutzer geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Keinesfalls dürfen Passwort und PIN auf einer Zugangskarte vermerkt oder in der Nähe der Zugangskarte aufbewahrt werden. Zugangskarte und PIN des Nutzers sind getrennt aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlung haftet der Nutzer.

(8) Sollte der Nutzer Grund zur Annahme haben, dass ein Dritter Kenntnis von Passwort und/oder PIN des Nutzers erhalten hat, ist er verpflichtet, Passwort und/oder PIN unverzüglich zu ändern oder durch YourCar ändern zu lassen.

(9) Für alle durch den Verlust der Zugangskarte oder seiner mit der mobilen Applikation ausgestatteten mobilen Endgeräte verursachten Schäden ist der Nutzer im gesetzlichen Rahmen haftbar, insbesondere in den Fällen, wenn dadurch eine Beschädigung, ein Diebstahl oder eine missbräuchliche Nutzung von YourCar-Fahrzeugen ermöglicht worden ist.

§ 4 Anmietung und Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

(1) Angemeldete Nutzer sowie deren benannte Fahrberechtigte können Fahrzeuge von YourCar anmieten. Nur für die Fahrzeuge, die durch ein grün blinkendes Licht am Kartenlesegerät an der Windschutzscheibe als verfügbar gekennzeichnet sind oder solche, die über die Internetbuchung oder die mobile Applikation als verfügbar dargestellt sind oder solche, die telefonisch als verfügbar deklariert werden, ist eine Anmietung und Nutzung möglich.

(2) Ungenauigkeiten des GPS-Signals zur Ortung der Fahrzeuge können in einzelnen Fällen zu einer Abweichung von dem auf der Webseite oder in der mobilen Applikation angezeigten Standort eines Fahrzeugs führen. In diesem Zusammenhang übernimmt YourCar keine Gewähr für die Genauigkeit der Ortung.

(3) Indem der Nutzer online oder telefonisch ein Fahrzeug von YourCar reserviert, kommt der Mietvertrag über die Nutzung des YourCar-Fahrzeugs zustande.

(4) Bei stationären YourCar-Fahrzeugen beginnt der Mietvorgang örtlich auf einem definierten Stellplatz (Station), der dem Fahrzeug zugeordnet ist.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt eines Mietvorgangs auf seinen Zustand und äußere sowie innere Mängel oder Schäden zu überprüfen und mit der Schaden- und Mängelliste im Handschuhfach des Fahrzeugs abzugleichen.

(6) Bei nicht in der Schaden- und Mängelliste aufgeführten Mängeln oder Schäden hat der Nutzer vor Fahrtantritt YourCar darüber telefonisch zu unterrichten und den dann telefonisch übermittelten Anweisungen Folge zu leisten sowie den neuen Schaden oder Mangel in der Schäden- und Mängelliste gemäß Anleitung in dieser schriftlich aufzuführen.

Gibt der Nutzer keine Neuschäden ein bzw. übermittelt diese telefonisch an YourCar, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei.

Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Mängeln und Schäden zu machen.

(7) Sollte die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt scheinen, ist YourCar berechtigt, die Benutzung des YourCar-Fahrzeugs zu untersagen.

§ 5 Unfälle, Schäden und Defekte

(1) Unfälle, Schäden sowie Defekte im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge sind unverzüglich durch den Nutzer oder einer von ihm beauftragten Person telefonisch oder persönlich YourCar mitzuteilen, auch dann, wenn das YourCar-Fahrzeug diese bereits zu Mietbeginn aufweist und diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle Unfälle mit einem von ihm geführten Fahrzeug von YourCar ohne Ausnahme polizeilich aufgenommen werden. Falls die Polizei eine Aufnahme des Unfalls ablehnt, hat der Nutzer dies unverzüglich YourCar telefonisch mitzuteilen und nachzuweisen. Der Nutzer hat in diesem Fall das weitere Vorgehen mit YourCar abzusprechen und den Handlungsanweisungen zu folgen.

Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis oder Vergleichbares abzulegen. Gibt der Nutzer trotz dieses Verbots eine Haftungszusage, dann ist sie lediglich unmittelbar für den Nutzer selbst und nicht für Halter oder Versicherer bindend. Der Nutzer ist verpflichtet, alles zu veranlassen, damit eine größtmögliche Begrenzung des Schadens gewährleistet ist.

(2) Bei Unfall, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges während der gesamten Mietdauer des Nutzers haftet der Nutzer in Höhe der jeweils gültigen Selbstbeteiligung.

(3) Bei der Aufklärung von Unfällen ist der Nutzer zur Mithilfe verpflichtet.

(4) Für Schäden, die sich aus grob fahrlässiger Nichtbeachtung der AGB, der Nutzungsvereinbarung, der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in ihren jeweils gültigen Fassungen oder den Versicherungsbedingungen ergeben, haftet der Nutzer gegenüber YourCar in voller Höhe. Die Versicherungsbedingungen können in der Geschäftsstelle von YourCar eingesehen werden.

(5) Der Nutzer hat solange am Unfallort zu bleiben, bis die Unfallaufnahme der Polizei abgeschlossen ist oder YourCar telefonisch darüber informiert worden ist, falls eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich ist, und nach Abstimmung mit YourCar Schadensminderungs- sowie Beweissicherungsmaßnahmen ergriffen worden sind, und das YourCar-Fahrzeug einem Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit YourCar auf andere Weise sicher abgestellt worden ist.

(6) Verschuldet der Nutzer einen Unfall außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, dann hat er alle Kosten für die Rückführung des YourCar-Fahrzeugs in das korrespondierende Kerngebiet 1 nach erfolgter Reparatur zu tragen.

(7) Wird der Nutzer von YourCar aufgefordert, den genauen Standort des YourCar-Fahrzeugs zu nennen, dann hat er dies jederzeit mitzuteilen und eine Besichtigung dessen zu ermöglichen.

(8) Der Nutzer haftet voll für Folgen, die sich aus mit YourCar-Fahrzeugen begangenen Verkehrsverstößen oder Straftaten ergeben. Er stellt YourCar von Forderungen Dritter frei und trägt alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren. Der Nutzer hat für die Bearbeitung von durch ihn verursachten Verkehrsverstößen eine Bearbeitungsgebühr für jeden Vorgang an YourCar zu zahlen, deren Höhe sich aus der geltenden Tarifordnung ergibt.

(9) Der Nutzer erhält von YourCar im Nachgang seiner verpflichtenden Unfallmeldung ein Schadensmeldungs- formular unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet gewesen ist. Er ist verpflichtet, dieses Formular vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an YourCar zurück zu senden. Wenn keine schriftliche Schadensmeldung fristgerecht bei YourCar eingeht, kann die Versicherung den Unfall nicht regulieren und YourCar behält sich für diesen Fall vor, alle durch den Unfall bedingten Kosten an Fahrzeugen, Gegenständen sowie Personen dem Nutzer in Rechnung zu stellen.

(10) Fließen Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen von YourCar an den Nutzer, so stehen diese in jedem Fall YourCar zu und müssen ohne Aufforderung an YourCar weitergeleitet werden.

§ 6 Dauer eines Mietvorgangs

(1) Die maximale Nutzungszeit je Mietvorgang ist der gültigen Tarifordnung zu entnehmen. Dabei sind Fahrt- und Parkzeiten inbegriffen. Nach Überschreiten maximalen Nutzungszeitbei einem Mietvorgang wird das Fahrzeug ferngesteuert abgeschaltet.

(2) Eine Verlängerung der maximalen Nutzungszeit je Mietvorgang kann über eine vorherige persönliche Absprache mit YourCar und nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung mit YourCar vereinbart werden.

(3) Der Mietvorgang beginnt mit der telefonischen oder Online-Reservierung des Fahrzeugs oder mit dem Reservieren des Fahrzeuges durch die Zugangskarte, ggf. durch die Buchen-Funktion einer zur Verfügung gestellten mobilen Applikation oder eine durch YourCar für den Nutzer ferngesteuert herbeigeführte Buchung des Fahrzeugs.

(4). Bei stationären YourCar-Fahrzeugen beginnt der Mietvorgang örtlich auf einem definierten Stellplatz (Station), der dem Fahrzeug zugeordnet ist.

(5) Der Mietvorgang endet nachdem der Fahrzeugschlüssel zusammen mit dem daran befestigten Daten-Chip wieder in das PIN-Eingabegerät (Terminal) zurückgesteckt ist und das Fahrzeug durch die Zugangskarte gemäß Beschreibung im Handbuch von YourCar oder ggf. durch die Schließen-Funktion einer zur Verfügung gestellten mobilen Applikation wieder verriegelt wurde oder durch eine durch den Nutzer an YourCar beauftragte ferngesteuerte Verriegelung des Fahrzeugs.

(6) Bei stationären YourCar-Fahrzeugen endet der Mietvorgang örtlich auf einem definierten Stellplatz (Station), der dem Fahrzeug zugeordnet ist.

(7) Reservierte Buchungen, die durch den Nutzer vor Antritt der Fahrt storniert werden, werden gemäß gültiger Tarifordnung berechnet.

Verbleibende Reservierungszeiten, die vor Ablauf der Buchung von stationären YourCar-Fahrzeugen bedingt durch vorzeitige Beendigung des Mietvorgangs anfallen, werden gemäß gültiger Tarifordnung berechnet.

§ 7 Parken/ Fahrtunterbrechung

(1) Es wird grundsätzlich zwischen Parken = „Fahrtunterbrechung“ und Abstellen = „Beendigung des Mietvorgangs“ unterschieden (siehe auch §8 AGB).

(2) Das Parken der Fahrzeuge bzw. eine Fahrtunterbrechung während eines Mietvorgangs ist grundsätzlich auf allen öffentlichen und privaten Parkplätzen im Bundesgebiet möglich.

(3) Bei stationären YourCar-Fahrzeugen ist der Nutzer verpflichtet auf allen öffentlichen parkraumbewirtschafteten Straßenparkplätzen innerhalb und außerhalb der Stadt, in welcher die Fahrzeuge zugelassen sind, anfallende Parkgebühren selbst zu tragen.

(4) Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer die Angaben im Handbuch von YourCar in Bezug auf das Parken auf öffentlichen und privaten Parkflächen in und auch außerhalb der Stadt, in welcher die Fahrzeuge zugelassen sind, sowie die StVO (Straßenverkehrsordnung) in ihrer gültigen Fassung bezogen auf stationäre YourCar-Fahrzeuge zu beachten.

§ 8 Abstellen/ Beendigung des Mietvorgangs

(1) Es wird grundsätzlich zwischen Parken = „Fahrtunterbrechung“ und Abstellen = „Beendigung des Mietvorgangs“ unterschieden (siehe auch §7 AGB).

(2) Die Mietzeit endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß § 6 AGB ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn YourCar nach diesen AGB zu einer Mietbeendigung berechtigt ist.

(3) Bei stationären YourCar-Fahrzeugen endet der Mietvorgang örtlich auf einem definierten Stellplatz (Station), die dem Fahrzeug zugeordnet sind.

(4) Der Nutzer ist dazu verpflichtet das Fahrzeug innen und außen in sauberem Zustand zu hinterlassen. Des Weiteren hat der Nutzer alle im Fahrzeug befindlichen Papiere und Unterlagen sowie das Eingabegerät für die persönliche Nutzer-PIN und andere Gerätschaften oder Zubehörteile an dem dafür vorgesehenen Ort wieder zu legen und ggf. zu verschließen. Der Fahrzeugschlüssel ist zusammen mit dem daran befestigten Daten-Chip ebenfalls in die dafür vorgesehene Einrichtung am PIN-Eingabegerät zu arretieren.

(5) Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Lichter ausgeschaltet sind, die Feststellbremse aktiviert ist, das Lenkradschloss eingerastet sowie Fenster und Türen komplett geschlossen sind.

(6) Der Nutzer verpflichtet sich zudem, alle weiteren Vorschriften zum Abstellen/ Beenden des Mietvorgangs auf öffentlichen und privaten Parkflächen in und außerhalb der Stadt, in welcher das Fahrzeug zugelassen ist, laut Angaben des Handbuchs von YourCar sowie die aktuell gültige StVO zu beachten.

(7) Wird das Fahrzeug unverhältnismäßig verschmutzt abgestellt, wird eine Reinigungsgebühr gemäß gültiger Tarifordnung erhoben. Werden beim Abstellen des Fahrzeugs elektrische Einrichtungen (z.B. Licht, Radio, etc.) angelassen, so dass das Fahrzeug wegen leerer Batterie nicht starten kann, wird eine Gebühr laut gültiger Tarifordnung erhoben. Jedermann muss jederzeit Zugang zu den YourCar-Fahrzeugen haben. Wenn es erforderlich ist, dass YourCar das Fahrzeug umparken muss oder ein Dritter einen Abschleppdienst beauftragt, hat der Nutzer die Kosten dafür gemäß der gültigen Tarifordnung zu tragen.

(8) Verstößt der Nutzer gegen Verkehrsregeln oder vom Flächeneigentümer aufgestellte Verbote oder Regeln, geht dies zu seinen Lasten.

(9) Durch kurzes Vorhalten der Zugangskarte vor das Kartenlesegerät an der Windschutzscheibe oder ggf. durch Betätigung der Schließen-Funktion einer zur Verfügung gestellten mobilen Applikation wird die Beendigung des Mietvorganges herbeigeführt. Die Miete ist beendet, wenn die Zentralverriegelung verschließt. Das Kartenlesegerät bestätigt die Beendigung durch Aufblitzen des grünen Lämpchens. Verlässt der Nutzer das YourCar-Fahrzeug und der Mietvorgang ist nicht in Gänze erfolgreich beendet, dann läuft der Mietvorgang weiter. Für in dieser Zeit auftretende Schäden am oder im Fahrzeug durch Missbrauch durch Dritte haftet der Nutzer in vollem Umfang.

(10) Sollte der Mietvorgang nicht komplett beendet werden können und das Fahrzeug wird nicht verriegelt, hat der Kunde dies umgehend an YourCar zu melden und beim Fahrzeug zu bleiben bis er eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen von YourCar mitgeteilt bekommt. Ist die Verhinderung der erfolgreichen Mietbeendigung bis zum Verriegeln durch den Nutzer verschuldet, hat er ggfls. Gebühren laut gültiger Tarifordnung zu tragen. Ein Verschulden des Nutzers liegt z.B. dann vor, wenn das Fahrzeug von YourCar die Mietbeendigung nicht erlaubt, weil Türen nicht geschlossen sind oder sich das YourCar-Fahrzeug außerhalb des definierten Kerngebiete befindet.

(11) Bei einem Unfall oder Defekt, durch den das YourCar-Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann, ist die Miete spätestens mit der Übergabe des YourCar-Fahrzeuges an ein Abschleppunternehmen beendet.

(12) Die Beendigung des Mietvorgangs eines stationären YourCar-Fahrzeugs abseits seines zugehörigen Stellplatzes (Station) ist im Notfall nur auf öffentlichen Straßenparkplätzen ohne Parkgebühren und ohne zeitliche Befristung gestattet.

§ 9 Versicherungen

(1) Für alle Fahrzeuge von YourCar besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko-, und Vollkaskoversicherung. Die jeweilige Selbstbeteiligung für den Nutzer und die Möglichkeiten, weitere Versicherungen abzuschließen, ergeben sich aus der jeweils gültigen Tarifordnung.

(2) Wird das Fahrzeug von YourCar während der Nutzungszeit des Nutzers beschädigt oder wird ein Schaden an diesem durch den Nutzer verursacht, dann haftet der Nutzer dafür mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der gültigen Tarifordnung. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer die Selbstbeteiligung durch Zahlung einer Gebühr, die in der jeweils gültigen Tarifordnung einzusehen ist, für einen Schadenfall reduziert.

(3) Nutzer, welche noch keine zwei Jahre im Besitz des Führerscheins für Pkw sind (Probezeit), müssen für die noch verbleibende Probezeit eine Gebühr für die Reduktion ihrer Selbstbeteiligung laut gültiger Tarifordnung leisten.

(4) Für die Versicherungen gelten die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen AKB 2008 (AKB).

(5) Wenn der Nutzer gegen eine Pflicht, die in den AKB geregelt ist, verstößt und wenn dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, dann ist der Nutzer verpflichtet, den für YourCar hieraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. In diesem Fall ist eine Begrenzung auf die Selbstbeteiligung nicht möglich.

(6) Wenn der Nutzer einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, dann entfällt der Schutz durch die Haftpflichtversicherung vollständig und der Nutzer hat alle durch den Schaden anfallende Kosten selbst zu tragen.

(7) Wenn der Nutzer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, entfällt außerdem die Kaskoversicherung (Haftungsbegrenzung). Die Haftung des Nutzers gegenüber YourCar bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens richtet sich nach § 81 Abs. 2 VVG.

§ 10 Haftung von YourCar

(1) YourCar haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von YourCar durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. YourCar haftet weiterhin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dem Nutzer Sach- oder Vermögensschäden daraus entstehen, dass ein Fahrzeug von YourCar nicht zur Verfügung steht und der Nutzer in diesem Fall keine Mobilitätsdienstleistung Dritter in Anspruch nehmen könnte. Soweit YourCar aus Vorgenanntem dem Nutzer gegenüber nicht haftet, stellt der Nutzer YourCar von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Preis, Zahlungsweise, Zahlungsverzug

(1) Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der Preise aus der gültigen Tarifordnung. Dies sind Endpreise und beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.

(2) Folgendermaßen wird die Nutzung von YourCar-Fahrzeugen abgerechnet:

Zeiten, die im Rahmen eines Mietvorganges angefallen sind, werden addiert, angebrochene Minuten werden entsprechend den Angaben zum Abrechnungsmodus der gültigen Tarifordnung ab der 1. Sekunde aufgerundet und zum Zeittarif laut gültiger Tarifordnung in Rechnung gestellt.

Kilometer, die im Rahmen eines Mietvorgangs angefallen sind, werden addiert, angebrochene Kilometer aufgerundet und zum Kilometertarif laut gültiger Tarifordnung in Rechnung gestellt.

Weist das jeweilige Nutzerkonto ein einlösbares Guthaben, Freiminuten oder Freikilometer auf, werden die vorgenannten Nutzungen zuerst mit diesem Guthaben, den Freiminuten und den Freikilometern verrechnet.

(3) Für die Nutzungen, welche nicht durch ein Guthaben, Freiminuten oder Freikilometer auf dem Nutzer-Konto gedeckt sind, wird eine Rechnung nach Leistungserbringung erstellt. Der Nutzer erhält die Rechnung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Wünscht der Nutzer eine postalische Zustellung der Rechnung, werden Gebühren laut gültiger Tarifordnung in Rechnung gestellt.

(4) Der Nutzer erteilt YourCar eine Einzugsermächtigung für sein Konto (SEPA-Lastschrift).

(5) Nach Rechnungserstellung zieht YourCar die Rechnungsbeträge vom Konto des Nutzers ein. Der Nutzer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto, über welches das SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt wird, über ausreichende Deckung verfügt. Fordert die Bank des Nutzers den abgebuchten Rechnungsbetrag wegen mangelnder Deckung oder aus anderen Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, zurück, so hat der Nutzer eine Bearbeitungsgebühr laut gültiger Tarifordnung zu zahlen.

(6) YourCar behält sich das Recht vor, im Einzelfall abweichende Zahlungsweisen zu akzeptieren und/oder das vom Kunden ausgewählte Zahlungsmittel abzulehnen.

(7) Bei wiederholtem Zahlungsverzug (Rücklastschriftverfahren bei SEPA-Lastschriftmandat oder anderer Verzug) behält sich YourCar das Recht vor, den Nutzer nur noch durch vorab einbezahltes Guthaben freizuschalten.

§ 12 Nutzungsausschluss, Haftung des Nutzers und Vertragsstrafen

(1) YourCar ist berechtigt, die Nutzungsüberlassung der von YourCar bereitgestellten Dienstleistungen oder nur Teilen davon bestimmten Personen oder Personengruppen nicht zu gewähren.

(2) YourCar ist berechtigt, Nutzer von einer weiteren Nutzung bei schuldhaften Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (AGB, Nutzungsvereinbarung, Tarifordnung und Versicherungsbedingungen) und Zahlungsverzug sofort auszuschließen. Der Ausschluss von der Nutzung geht mit einer sofortigen Sperrung des Zugangs und sonstiger Berechtigungen einher.

(3) Die Wiederaufnahme der Nutzung erfolgt durch Zahlung einer Gebühr nach gültiger Tarifordnung für die Entsperrung der Zugangskarten sowie der Zahlung von allen anderen durch Verstöße oder Zahlungsverzug ausstehenden Forderungen von Gebühren und Rechnungsbegleichungen, welche den Ausschluss und die Sperrung des Zugangs nach sich zogen.

(4) Der Nutzer haftet YourCar für von ihm verschuldete Schäden. Das gilt insbesondere bei Beschädigung, Verlust oder Entwendung eines Fahrzeugs sowie Zubehör (z.B. Schlüssel und/ oder Daten-Chip). Verstößt der Nutzer oder Dritte, für die der Nutzer einstehen muss, gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtsicherheit, wodurch eine Beschädigung am Fahrzeug von YourCar entsteht, dieses verloren geht oder ein anderer Schaden eintritt, haftet der Nutzer auf vollen Schadensersatz, wenn dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wurde. Der Nutzer stellt YourCar von Forderungen Dritter frei, wenn der Nutzer ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung haftet.

(5) Verschuldet der Nutzer einen Unfall selbst, dann haftet er auch für Schadennebenkosten (z.B. Mietausfallkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, zusätzliche Verwaltungskosten, Höherstufung der Versicherungsprämie) bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe.

Verursacht der Nutzer aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verstoß gegen §1 (20c) dieser AGB oder Fehlbedienung einen mechanischen Schaden, besteht keine Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligungshöhe. Führt der Nutzer einen Schaden grob fahrlässig herbei, dann haftet er nach § 81 Abs. 2 VVG gegenüber YourCar.

(6) Ist das Fahrzeug von YourCar vertragsgemäß genutzt worden und wird ein Schaden ohne Verzug gemeldet, dann ist die Haftung durch den Nutzer für diesen Schadensfall auf die Selbstbeteiligungshöhe begrenzt.

(7) Überlässt der Nutzer ein Fahrzeug von YourCar einem nicht Fahrberechtigten, hat der Nutzer eine Vertragsstrafe gemäß gültiger Tarifordnung zu zahlen.

§ 13 Kündigung 

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann sowohl vom Nutzer als auch von YourCar zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung. YourCar kann das Vertragsverhältnis zwischen ihr und dem Nutzer insbesondere dann fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Nutzer wiederholt in Zahlungsverzug gerät, allgemein die Zahlung einstellt, als juristische Person oder Unternehmer in Zahlungsverzug gerät, bei der Anmeldung oder während des Vertragsverhältnisses falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, der Nutzer oder Dritte durch Verschulden des Nutzers grob oder zum wiederholten Male gegen die Vertragsbedingungen verstoßen oder trotz Abmahnung schwere Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder schon eingetretene Folgen solcher Verletzungen des Vertrags nicht unverzüglich beseitigt. Dies gilt insbesondere für die folgenden Verstöße:

a) Übertragung der Nutzungsrechte an Nichtberechtigte (§ 1 AGB)

b) ungebuchte Nutzung (§ 2 AGB)

c) verspätete bzw. unterlassene Verlustmeldung von Fahrzeug oder Zugangskarten (§ 3 AGB)

d) nichtgemeldete Unfälle und Schäden (§ 4 und 5 AGB)

e) nicht ordnungsgemäße Beendigung des Mietvorgangs (§ 8 AGB)

(3) Bei einer fristlosen Kündigung durch YourCar wird der Zugang zu Fahrzeugen von YourCar gleichzeitig mit dem Zugang der Kündigung gesperrt.

(4) Wenn der Vertrag durch YourCar außerordentlich gekündigt worden ist, hat YourCar Schadenersatzanspruch und wird dem Nutzer den Schaden aufgrund der Nichterfüllung berechnen.

(5) Nach Kündigung ist eine Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses nur durch erneute Anmeldung gemäß gültiger Tarifordnung unter Vorbehalt der Zustimmung von YourCar möglich.

§ 14 Änderung der Vertragsbedingungen

Jede Vereinbarung, welche von den Vertragsbedingungen abweicht und auch jede über die Vertragsbedingungen hinausgehende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, E-Mail genügt als Schriftform. Änderungen dieser Bedingungen sowie der Tarifordnung werden dem Nutzer, wenn diese den Nutzer nur unwesentlich belasten, durch schriftliche Benachrichtigung und durch Auslage in den Geschäftsräumen, in allen anderen Fällen durch ausdrücklichen Hinweis bekanntgegeben. Die Nutzungsvereinbarung, zusätzliche Hinweise im Handbuch von YourCar in den Fahrzeugen und die Versicherungsbedingungen können jederzeit von YourCar geändert werden.

§ 15 Datenschutz 

(1) YourCar ist berechtigt, persönliche Nutzerdaten an Dritte weiterzugeben, sofern die Weitergabe zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen nötig ist.

(2) YourCar verpflichtet sich Nutzerdaten nicht an Dritte weiterzugeben, die mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung verbunden sind. Eine Weitergabe der Nutzerdaten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist ausdrücklich gestattet.

§ 16 Gültigkeit und Gerichtstand

(1) Diese AGB gelten ab dem 01. Januar 2024 und unterliegen deutschem Recht. Ältere Versionen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Sofern einzelne Teile und Bestimmungen der gesamten Vertragsbedingungen (AGB, Nutzungsvereinbarung, im Fahrzeug ausliegendes Handbuch von YourCar, Tarifordnung und Versicherungsbedingungen) rechtsunwirksam sind, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Teile und Bestimmungen.

(2) Der Gerichtstand ist Cottbus. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben davon unberührt.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Der Nutzer darf nur dann Ansprüche oder sonstige Rechte aus dem Vertrag mit YourCar auf Dritte übertragen, wenn YourCar zuvor schriftlich zugestimmt hat.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder nichtig werden, dann bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.